Der Belegungsausschuss trifft Entscheidungen über bevorzugte Aufnahmen ins Wohnheim, entscheidet über Anträge auf Verlängerung der regulären Wohnzeit über acht Semester hinaus sowie über amtsgebundene Nichtanrechnung der Wohnzeit (aufgrund von HR-Tätigkeit) und hat das Recht, die Wohnberechtigung zu überprüfen. Dies alles geschieht auf Grundlage der Belegungsordnung des Studentenwerks. Der BA tagt in der Regel einmal im Semester. Die BA-Mitglieder übernehmen außerdem Patenschaften innerhalb der Burg und sind für Ihre Paten-WGs der direkte Ansprechpartner im Heimrat.